• Jeder Schüler/ jede Schülerin muss eine Komplexe Lernleistung (KLL) in Klasse 10 erstellen.
  • In jedem Unterrichtsfach kann eine KLL erbracht werden.
  • Der Schüler hat keinen Anspruch darauf, seine KLL in einem bestimmten Fach zu erstellen.
  • Ein Fachlehrer muss nicht mehr als drei Arbeiten betreuen. Weitere Anfragen von Schülern können abgewiesen werden. Dann muss sich der Schüler an einen anderen Fachlehrer seiner Klasse wenden.
  • Die KLL besteht aus einer schriftlichen Arbeit und einer Präsentation.

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