Das Leben in der InternatsgemeinschaftUnser Internat steht Schülerinnen und Schülern des vertieft musischen Profils zur Verfügung, die Aufgrund unzumutbarer Fahrdauer nicht täglich nach Hause fahren können. Das Internatsgebäude befindet sich unmittelbar neben der Schule und bietet Platz für maximal 30 Kinder und Jugendliche ab Klassenstufe 5. Während der Schulzeit ist das Internat von Montags 6:00 Uhr bis Freitags 16:00 Uhr geöffnet Die Internatsschüler werden in dieser Zeit durchgehend von 3 Erzieherinnen sozialpädagogisch begleitet und betreut. Unsere Internatsschüler sind im Wohnbereichen mit modern eingerichteten 2-Bettzimmern untergebracht. Jeweils 2 Zimmer, also maximal 4 Kinder, teilen sich ein Bad mit Dusche. Ein großer Gemeinschaftsraum mit angrenzender Terasse ist für alle vielseitig nutzbar. Auf beiden Etagen unseres Internates befindet sich eine Teeküche. Außerdem stehen abschließbare Kühlfächer zur Verfügung. Ausgleichend zu den sehr hohen Anforderungen, die im vertieften musischen Profil an die Schüler gestellt werden, achten wir darauf, dass die wenige Freizeit möglichst Sinnvoll genutzt wird. So haben unsere Internatler die Möglichkeit, im Schulgelände u.a. Tischtennis, Volleyball oder Federball zu spielen. Die Jüngeren können zusätzlich den schuleigenen Spielplatz benutzen. Bedingt durch die unmittelbare Nähe zum Cospudener See, können die Schüler auch andere attraktive Freizeitaktivitäten entwickeln z.B. Jogging, Rad fahren Inline Skating u.Ä. Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert die Einhaltung bestimmter Regeln. Die Internatsordnung soll Gewohnheiten festigen und die Mitverantwortung jedes Internatlers in Bezug auf Ordnung und Sauberkeit verdeutlichen. Das Internatsklima soll durch Akzeptanz, gegenseitige Achtung und Rücksichtsnahme sowie Vertrauen gekennzeichnet sein. Beachten sie dazu auch unsere Konzeption. Die Stadtverwaltung Markkleeberg als Vermieter, schließt einen, für das jeweilige Schuljahr befristeten, Internatsvertrag mit den Eltern der Schülern ab. Die Internatskosten betragen monatlich 210,00 Euro. Die Landkreise und Kreisfreien Städte gewähren Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten mit Hauptwohnsitz in ihrem Gebiet auf Antrag eine Zuwendung gemäß der Sächsischen Unterbringungsverordnung. Derzeit beträgt die Förderung 165,00 Euro. Internatsschüler erhalten im Rahmen ihres Internatsaufenthaltes eine Vollverpflegung. Dazu schließen die Erziehungsberechtigten mit dem Essensanbieter einen privatrechtlichen Vertrag. Gebühren für die Vollverpflegung: Frühstück: 2,21 Euro Mittag : 2,09 Euro bzw. 2,91€ (Bio Menü) Vesper: 0,77 Euro Abendbrot: 1,76 Euro Für Rückfragen stehen wir ihnen gern zur Verfügung. |