Ethische Urteilsbildung
Ethische Urteilsbildung
nach dem Stufenmodell von Heinz Eduard Tödt (1918-1991)
Es gibt Situationen im Leben, in denen es nicht immer einfach ist sich ein ethisches Urteil zu bilden; ein Urteil, welches man moralisch begründen kann und welches im besten Fall sogar gerecht ist und die Bedürfnisse/Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
Im Religionsunterricht der Klasse 12 bei Herrn Pfarrer Bickhardt haben wir eine Methode kennen gelernt, die es einem erleichtern soll, sich ein begründetes ethisches Urteil zu bilden. Dazu haben wir im Unterricht über bestimmte Themen diskutiert, welche eine solche Urteilsbildung erfordern. Darunter war auch das Thema „Sterbehilfe“, welches nun im Folgenden dazu dienen soll, uns die 5 Schritte der ethischen Urteilsbildung näher zu bringen und zu veranschaulichen, was die einzelnen Schritte im Einzelnen beinhalten.
1. Wahrnehmung, Annahme und Bestimmung eines Problems als eth. Herausforderung
Zuerst sollte geklärt werden, ob es sich überhaupt um eine ethisch gehaltvolle Frage handelt und die Bildung eines ethischen Urteils somit erforderlich oder nützlich ist. Eine ethische Reflexion ist nämlich nicht in jedem Fall notwendig, aber selbst bei technischen Fragen (z.B. Atomenergie) manchmal wichtig.
Zusammenfassung:
- Handelt es sich um ethisches Problem?
- Ist eine ethische Urteilsbildung überhaupt notwendig?
Beispiel Sterbehilfe:
Gegenwärtig findet in unserer Gesellschaft eine zunehmende Alterung statt. Hauptgrund dafür ist, dass die medizinische Versorgung immer besser wird, eigentlich ein Segen. Doch gibt es auch Menschen, die gar nicht mehr leben oder älter werden wollen, weil sie beispielsweise große Schmerzen haben. Hier sollte man sich überlegen, ob die Würde dieser Menschen eher im Leben oder Sterben liegt. Dabei wird die Sterbehilfe (aktiv und passiv) zum Thema. In Deutschland jedoch ist die aktive Sterbehilfe zum Beispiel verboten. Doch was sind eigentlich die Vor- und Nachteile der Sterbehilfe? Wer sind die Beteiligten und was kann ein jeder tun, damit es allen Beteiligten möglichst gut geht? Und ist Sterbehilfe überhaupt vertretbar? All dies sind Fragen, die mit dem Thema verbunden sind. So wird die Sterbehilfe zu einem ethischen Problem, dem es einer ethischen Urteilsbildung bedarf.
2. Situationsanalyse
Als Nächstes sollten alle Faktoren analysiert werden, die mit dem Problem zusammenhängen. Hierbei sollte vor allem auf die Interessen und Bedürfnisse aller im weitesten Sinne beteiligten Personen geachtet werden.
Zusammenfassung:
- Was sind bedeutende Fakten und wichtige Faktoren?
- Welche Beteiligten (+ deren Interessen) müssen berücksichtigt werden?
Beispiel Sterbehilfe:
Beim ethischen Problem Sterbehilfe ist zuerst einmal der Eigenwille des Betroffenen relevant, denn er ist das Individuum um dessen Wohlergehen es sich handelt. Ebenso sind auch die Interessen der Angehörigen des Betroffenen zu berücksichtigten. Schließlich sind die Angehörigen diejenigen, die die größte Einflussnahme auf den Betroffenen (z.B. auch auf seinen Willen) haben. Hinzukommt, dass sie es sind, die im Falle der Unfähigkeit des Betroffenen selbst eine Entscheidung zu treffen (beispielsweise wegen Gesundheitszustand etc.), auf Grundlage einer Patientenverfügung über den Betroffenen entscheiden dürfen.
Zu guter Letzt ist aber auch auf das medizinische Personal und dessen Verantwortung für den Betroffenen zu achten.
3. Sammlung von Handlungsoptionen
Nun sollte sich gefragt werden, welche verschiedenen Handlungsoptionen in Frage kommen und zur Verfügung stehen. Zudem muss überlegt werden, welche Akteure es überhaupt gibt, die handeln könnten.
Zusammenfassung:
- Welche Handlungsoptionen stehen zur Verfügung?
- Welche Akteure gibt es?
Beispiel Sterbehilfe:
Akteure, die die Möglichkeit haben zu agieren, sind dieselben Personen wie bereits die Beteiligten: Der Betroffene, die Angehörigen und das medizinische Fachpersonal.
Der Betroffene hat die Option sich selbst zu töten (widerspricht dem christlichen Menschenbild), also frühzeitig mit seinem Leben abzuschließen. Er würde somit die Selbstschuld an seinem Tod tragen. Eine weitere Möglichkeit wäre an der medizinischen Hilfe der Ärzte festzuhalten, also weiterzukämpfen (vielleicht trotz Schmerz und Leid) anstatt aufzugeben. Option drei wäre alle Verantwortung auf die Angehörigen abzustreifen.
Die Angehörigen wiederum können Beihilfe zum Tod des Betroffenen leisten (z.B. durch aktive Sterbehilfe), ihn also von seinem Leiden befreien. Jedoch könnten sie auch jegliche Hilfeleistungen unterlassen und den Betroffenen seinem Schicksal übergeben, um sich einerseits selbst nicht des Mordes schuldig zu machen und sich andererseits von der Last des „Entscheiden Müssens“ zu befreien. Eine weitere Möglichkeit bestünde aber auch darin, ihn durch passive Sterbehilfe in den Tod zu begleiten (für ihn da zu sein bis zur letzten Minute) oder von ihrer Patientenverfügung bzw. dem Testament (wenn vorhanden) Gebrauch zu machen.
Die Optionen des medizinischen Personals überschneiden sich teilweise mit denen der Angehörigen. Auch das Personal kann jegliche Hilfeleistungen unterlassen (strafbar), aktive Sterbehilfe leisten (strafbar), durch passive Sterbehilfe in den Tod begleiten oder jedoch alles medizinisch Mögliche tun, um den Betroffenen möglichst lange am Leben zu halten (gesetzlich vorgeschrieben).
4. Prüfung von Normen & Werten
Anschließend sollte nachgedacht werden, welche Normen und Werte (auch außerhalb der eigenen) in der jeweiligen Situation angesprochen werden könnten und wie groß deren Gewicht und Reichweite jeweils ist. Auch ist zu beachten wie groß die jeweiligen Ermessensspielräume sind.
Zusammenfassung:
- Welche Werte / Normen könnten angesprochen werden?
- Wie groß sind Gewicht, Reichweite & Ermessensspielräume?
Beispiel Sterbehilfe:
Dinge auf die sich bezogen werden könnten, sind die Bibel, das Grundgesetz sowie das Naturgesetz aber besonders auch das Verständnis von Würde des Betroffenen.
Laut Naturgesetz hat alles seine Zeit und auch sterben gilt als natürlicher Prozess.
Wichtige Werte aus der Bibel sind vor allem die Gottesebenbildlichkeit, die zehn Gebote laut denen man nicht töten soll, die Nächstenliebe und das Leben als Geschenk Gottes. All dies spricht mehr oder weniger gegen die Sterbehilfe.
Im Unterschied dazu steht das Grundgesetz, welches jedem das Recht auf Selbstbestimmung und auf Leben zuspricht. Wenn man ein Recht auf Leben hat, hat man dann nicht auch ein Recht auf Sterben? Ebenso gibt das Grundgesetz jedem das Recht auf Menschenwürde und diese ist ja bekanntlich unantastbar. Genau deshalb spielt aber auch das Verständnis von Würde des Betroffenen eine so große Rolle.
5. Ein Urteil fällen
Zum Schluss folgt nun der kreative Akt ein Urteil zu fällen, das alle bisher erhobenen Gesichtspunkte mit einbezieht. Dieses Urteil sollte kein spontaner Einfall, eine einfache Erarbeitung oder Ableitung sein, selbst wenn es unter Zeitdruck zu fällen ist.
Zusammenfassung:
- Welches Urteil würde alle bisher erhobenen Gesichtspunkte mit einbeziehen?
Beispiel Sterbehilfe:
Im Vordergrund einer Entscheidung für oder gegen die Sterbehilfe sollte in jedem Falle der Eigenwille des Betroffenen und sein Verständnis von Würde stehen. Dazu sollte rechtzeitig das Gespräch mit ihm gesucht werden und bis zuletzt über das Geschenk des Lebens und über die wertvollen Tage gesprochen werden. Alle Angehörigen und Ärzte sollten sich an die Vorstellungen des Betroffenen halten. Ist der Betroffene nicht mehr im Stande selbst eine Entscheidung zu fällen, sind dafür die Angehörigen (im besten Falle mit einer Patientenverfügung) verantwortlich.
(Miriam Werner & Pfarrer Bickhardt)

















