Komplexe Lernleistung

Jeder Schüler/ jede Schülerin muss eine Komplexe Lernleistung (KLL) in Klasse 10 erstellen.
In jedem Unterrichtsfach kann eine KLL erbracht werden.
Der Schüler hat keinen Anspruch darauf, seine KLL in einem bestimmten Fach zu erstellen. Ein Fachlehrer muss nicht mehr als drei Arbeiten betreuen. Weitere Anfragen von Schülern können abgewiesen werden. Dann muss sich der Schüler an einen anderen Fachlehrer seiner Klasse wenden.
Die KLL besteht aus einer schriftlichen Arbeit und einer Präsentation.
In Englisch müssen die schriftliche Arbeit und die Präsentation in Englisch erstellt bzw. gehalten werden. In Französisch wird die schriftliche Arbeit weitestgehend in Französisch verfasst. Erläuterungen dazu erteilt der Fachlehrer. Die Präsentation erfolgt in Französisch.
Die schriftliche Arbeit umfasst sechs bis acht Seiten; hinzu kommen Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis.
Die Präsentation sollte ungefähr 20 Minuten dauern.
In den „Handreichungen für den fächerverbindenden Unterricht Klasse 10" finden sich die formalen und inhaltlichen Anforderungen für die schriftliche Arbeit und die Präsentation.
Im Anhang zu den „Handreichungen" befinden sich die Bewertungsmatrizen für die KLL (außer in den Fremdsprachen), die der Benotung zugrunde gelegt werden. Die Bewertungskriterien in den Fremdsprachen werden vom Fachlehrer zuvor mitgeteilt.
Schriftliche Arbeit und Präsentation werden vorgabengemäß (Handreichung Seite 23) gewichtet und ergeben eine Endnote. Die Note wird ins Notenbuch eingetragen und als Komplexe Lernleistung ausgewiesen.
In Fächern, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden, zählt die KLL als zusätzliche Klassenarbeit; sie wird einfach gewertet. In den anderen Fächern gilt die KLL als Leistungskontrolle; sie wird doppelt gewertet.
Die Schüler suchen sich nach der Woche zum fächerverbindenden Unterricht (05.10. – 09.10.09) bis spätestens zum 04.11.09 selbständig einen Fachlehrer ihrer Klasse und legen mit ihm das Thema für die Komplexe Lernleistung fest. Eingrenzungen oder Präzisierungen des Themas, die sich im Zuge der Ausarbeitung ergeben, können in Absprache mit dem Fachlehrer noch später erfolgen.
Spätestens am Freitag, den 06.11.09 gibt der Schüler bei seinem Klassenleiter den unten stehenden Abschnitt ab.
Abgabetermin und Präsentationstermin müssen im laufenden Schuljahr liegen und werden vom Fachlehrer wenigstens einen Monat zuvor festgelegt. Wird die schriftliche Arbeit nicht termingerecht abgegeben, wird die gesamte KLL wie eine nicht erbrachte Leistung (mit „ungenügend") bewertet. Dasselbe gilt, wenn die Präsentation nicht termingerecht gehalten wird. Kann ein Termin unverschuldet nicht eingehalten werden, so muss dies rechtzeitig dem Fachlehrer mitgeteilt und unter Angabe des Hinderungsgrundes entschuldigt werden; bei genügender Entschuldigung wird mit dem Fachlehrer ein Ersatztermin vereinbart.

Hinweise und Anmeldeformular zum Download im pdf- und doc-Format.