Hausordnung der Rudolf-Hildebrand-Schule

Hausordnung der Rudolf-Hildebrand-Schule

beschlossen in der Gesamtlehrerkonferenz am 6. Mai 2004
- verändert in der GLK am 28.10.04, bestätigt durch die Schulkonferenz am 10.11.2004
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verändert in der GLK am 22.08. und 09.10.2008, bestätigt durch die Schulkonferenz am …
- verändert in der GLK am 25.11.2010, bestätigt durch die Schulkonferenz am

gültig ab 29.11.2010

1. Die Gebäude sind von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Für die Benutzung von Räumen oder des Geländes für Veranstaltungen unserer Schüler außerhalb dieser Zeiten muss bis spätestens eine Woche vor dem Termin eine schriftliche Genehmigung des Schulleiters eingeholt werden.  
2. Vor dem Stundenzeichen finden sich die Schüler arbeitsbereit an ihren Plätzen ein. Bei Unterricht in einem Fachkabinett warten die Schüler am Eingang dieses Raumes auf den Fachlehrer. Kleidungsstücke und Schultaschen können aus Sicherheitsgründen mitgenommen werden.
3. Das Ausbleiben eines Lehrers wird vom Klassensprecher oder seinem Stellvertreter spätestens 10 min nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat gemeldet.  
4. Während der großen Pausen können alle Schüler den Pausenbereich aufsuchen.
Die Schüler der Klassenstufe 5 führen in der Mittagspause 2 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 13.25 Uhr und die Schüler der Klassenstufe 6 in der Mittagspause 1 in der Zeit von 10.55 Uhr bis 11.20 Uhr eine Hofpause durch.
Es gilt im gesamten Schulgelände Rauchverbot. Schülern der Sekundarstufe I ist es nicht gestattet, das Schulgelände vor der letzten Stunde zu verlassen (weder in den Pausen noch in den Freistunden).
Schüler der Oberstufe nutzen in ihren Freistunden nicht belegte Kursräume oder den Schulclub. Eine Alternative bietet die Nutzung der Schulbibliothek ausschließlich für schulische Zwecke.
5. Die Benutzung der Computer einschließlich des Internetzugangs bleibt der schulischen Nutzung vorbehalten.
6. Bei Krankheit eines Schülers ist der Klassenleiter / Tutor bzw. die Schulsekretärin am gleichen Tag bis 9.00 Uhr zu benachrichtigen. Freistellungen für einzelne Stunden bzw. bis zwei Tage sind rechtzeitig prinzipiell schriftlich und in angemessener Form beim Fachlehrer bzw. dem Klassenleiter / Tutor zu beantragen.  
7. Der Klassenordnungsdienst wird wöchentlich eingeteilt und ist verantwortlich für den ordentlichen Zustand der von der Klasse benutzten Unterrichtsräume. Er hat dabei auch die Tafel zu reinigen. Zu seinen Pflichten gehört es auch, den Klassenraum beim Wechsel in einen Fachunterrichtsraum verschließen zu lassen.  
8. Beschädigungen an Mobiliar oder Gebäuden sind sofort dem verantwortlichen Lehrer bzw. im Sekretariat zu melden. Für mutwillige und grob fahrlässige Beschädigungen und Verunreinigungen haftet der Verursacher. Die Schule bzw. der Schulträger übernehmen keine Haftung bei Diebstahl und anderen strafbaren Handlungen der Schüler untereinander.  
9. Auf dem Schulweg gilt für alle die StVO.
Im Schulgelände ist das Radfahren verboten. Fahrräder sind nur an den dafür vorgesehenen Halterungen abzustellen. Durch ihr Abstellen im Schulgelände kann ein besserer Schutz vor Diebstählen erreicht werden. Eine Haftung für Schäden am Rad oder dessen Verlust wird von der Schule bzw. dem Schulträger nicht übernommen. Die Benutzung von Kraftfahrzeugen im Schulgelände ist nur Lehrern gestattet.  
10. Im gesamten Schulgelände ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Jeder Schüler verhält sich so, dass er sich und andere nicht gefährdet. Insbesondere sind das Klettern und Rutschen an und auf den Geländern sowie das Sitzen in Treppenhäusern, auf Heizkörpern und auf den Fensterbänken in Unterrichtsräumen verboten. Ballspielen ist nur auf Sport- und Spielflächen gestattet. Informationsmaterialien werden nicht an Wänden, Fenstern, Säulen und Türen angebracht.  
11. Die Benutzung von Mobiltelefonen im Unterricht ist nicht gestattet. 
12. Der Missbrauch von Notfalleinrichtungen (Feuermelder, Feuerlöscher, Notschalter) sowie das Öffnen der Türen, die nur im Notfall benutzt werden, sind strafbar.
Die Brandschutztüren sind offen zu halten. Im Brandfall schließen sie sich automatisch. 
13. Unfälle sind sofort einem Lehrer und im Sekretariat zu melden.
14. Die Musikübungsräume im A-Flügel werden ausschließlich zur Nutzung zu Übungszwecken genutzt und sind keine allgemeinen Aufenthaltsräume.
Download der Hausordnung