1. Einheitliche Bewertungstabellen
Die Gesamtlehrerkonferenz beschließt, dass die einheitlichen Bewertungstabellen (Beschluss 22.09.05), soweit einsetzbar, weiter zu nutzen sind:
Bewertungstabelle Sek. I
| Zensur 6 | Zensur 5 | Zensur 4 | Zensur 3 | Zensur 2 | Zensur 1 | |
| Punktzahl | 0 - 24 % | 25 - 44 % | 45 - 64 % | 65 - 79 % | 80 - 94 % | 95 - 100 % |
Bewertungstabelle Sek. II
| BE / NP | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 9 | 8 | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 |
| ab (in %) | 96 | 91 | 86 | 81 | 76 | 71 | 66 | 61 | 56 | 51 | 46 | 41 | 35 | 28 | 21 |
2. Anzahl der Klassenarbeiten
Für das Schuljahr 2011 / 12 gilt für die Anzahl der Klassenarbeiten:
| Fach | Klassenstufe | Anzahl (pro SJ) |
| Deutsch | 5 - 10 |
4 (eine komplexe Leistung möglich) |
| Mathematik | 5 - 10 | 4 |
| Englisch |
5 6 - 10 |
4 3 (eine komplexe Leistung möglich) |
| Französisch | 6 - 10 |
3 (eine als komplexe Leistung möglich) |
| Latein | 6 - 10 | 3 |
| Physik | 10 | 2 |
|
Musik (8a, 9a, 10a) |
8 - 10 | 2 |
In allen anderen Klassenstufen sowie in den anderen Fächern werden keine Klassenarbeiten geschrieben.
3. Wichtung der Note
| Deutsch, Mathematik und Sprachen | Zur Ermittlung der Halbjahres- bzw. Endnote wird der Durchschnitt der Klassenarbeiten sowie der Durchschnitt der sonstigen Leistungen (schriftlicher, mündlicher und praktischer Art) gebildet. Das arithmetische Mittel der beiden Durchschnitte bildet die Grundlage für die Halbjahres- bzw. Endnote. |
| Biologie |
In Biologie werden die Leistungen aller mikroskopischen Zeichnungen zu einer Note zusammengefasst. Zur Ermittlung der Halbjahres- bzw. Endnote wird das arithmetische Mittel aller Noten gebildet. |
| Physik | Im Physikunterricht der Klasse 10 werden die Klassenarbeitsnoten doppelt gewertet. Zur Ermittlung der Halbjahres- bzw. Endnote wird das arithmetische Mittel aller Noten gebildet. |
| Sportunterricht |
Alle Individualnoten, gruppentaktischen Noten und alle Spielnoten sind gleichwertig. Zur Ermittlung der Halbjahres- bzw. Endnote wird das arithmetische Mittel aller Endnoten der einzelnen Sportarten gebildet. In der Sekundarstufe 2 in den Spielsportarten geht die Spielnote zu 50% in die Endnote ein. |
| Natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Profilunterricht in den Klassen 8 – 10 | In den Klassenstufen 9 und 10 erfolgt die Ermittlung der Halbjahres- bzw. Endjahresnote entsprechend des Unterrichtsanteils der profiltragenden Fächer (2/3) und der profilbezogenen informatischen Bildung (1/3). |
| Vertieft musischer Profilunterricht |
Für den vertieft musischen Profilunterricht wird beschlossen: In Klasse 5 bis 10 sind alle Noten gleichwertig. In den Klassenstufen 5 bis 8 gibt es vier gleichrangige, in den Klassenstufen 9 und 10 gibt es sechs gleichrangige musikalische Teilbereiche, deren arithmetisches Mittel die Gesamtnote Musik ergibt. |
| Alle anderen Fächer |
Es gilt grundsätzlich: Alle Noten sind gleichwertig. Zur Ermittlung der Halbjahres- bzw. Endnote wird das arithmetische Mittel aller Noten gebildet. |
4. Lernleistung
In der Klassenstufe 10 erstellt jeder Schüler eine komplexe Lernleistung. Fertigt er diese in einem Fach an, in welchem Klassenarbeiten geschrieben werden, so erhält er eine zusätzliche Klassenarbeitsnote.
Anderenfalls geht die erteilte Note doppelt in die Gesamtbewertung des Faches ein.
5. Kurssystem
In der Sekundarstufe II werden in den Grundkursen und im Leistungskurs 12/II eine Klausur und den Leistungskursen 11/I bis 12/I zwei Klausuren geschrieben.
Die Kurshalbjahresnoten ergeben sich zu 50% aus den Durchschnitten der Klausurnoten und zu 50% aus den Durchschnitten der sonstigen Leistungen. Außer im Fach Musik des vertieft musischen Profils entscheiden im Zweifelsfall die Klausurleistungen.
Weitere Ausnahmen:
In Chemie und Biologie gilt: Die Gewichtung der beiden Teilbewertungen (Klausuren und Sonstiges) liegt im pädagogischen Ermessen des Kursfachlehrers.
In Kunst gilt: Die Kurshalbjahresnoten ergeben sich zu 40% aus den Durchschnitten der Klausurnoten und zu 60% aus den Durchschnitten der sonstigen Leistungen.
In Französisch kann die Klausur aus mündlichen und schriftlichen Teilen bestehen.
Sollte eine komplexe Lernleistung geschrieben werden, so zählt sie als zusätzliche Klausurnote.
Im Krankheitsfall hat der Schüler innerhalb von drei Tagen einen gültigen Krankenschein vorzulegen.
Letzte Änderung am Montag, 6. Februar 2012 um 22:46:33 Uhr.






